Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 03.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10   

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https://dejure.org/2010,35591
OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,35591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 10 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,35591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 10 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,35591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für eine Anwaltsbeiordnung nach Erforderlichkeit der Beauftragung eines Anwalts aus Sicht eines "Unbemittelten"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2; FamFG § 111 Nr. 6; FamFG § 210
    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für eine Anwaltsbeiordnung nach Erforderlichkeit der Beauftragung eines Anwalts aus Sicht eines "Unbemittelten"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).

    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).

    Der Anwalt muss die Rechte seines Mandanten vertreten und kann auch solche tatsächlichen Ermittlungen anregen und fördern, die für den Richter aufgrund des Beteiligtenvorbringens nicht veranlasst sind (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1713 ).

  • OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).

    Damit ist die Antragstellerin überfordert, zumal die Rechtsantragsstelle die Antragstellerin nicht im gesamten Verfahren begleiten, sondern nur ihr Vorbringen aufnehmen kann (s. dazu auch OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Musielak/Borth, FamFG , § 78 , Rz. 4).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10
    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22097
OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,22097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2010 - 2 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,22097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 2 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,22097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 204/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch diese neue Vorschrift mit Einführung des FamFG die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts enger gefasst, die Anforderungen also erhöht werden (BT-Drucksache 16/6308, S.214; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580 = FGPrax 2010, 55 ).

    Die Feststellung, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, weil die Sach- oder Rechtslage schwierig ist, lässt sich nicht generell, sondern nur nach einer Abwägung im Einzelfall treffen, wobei eine Prognose ausreicht und ein objektiver Maßstab anzulegen ist, d.h. aus der Perspektive eines juristischen Laien, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet (vgl. zu allem OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580 = FGPrax 2010, 53 ; OLG Düsseldorf FamRB 2010, 42).

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10
    Geht man mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Prozesskostenhilfe - und somit auch die Verfahrenskostenhilfe nach dem neuen FamFG - im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Parteien bei der Verwirklichung des Rechtschutzes gewährleisten muss, ist entscheidend, ob ein Bemittelter in der Lage eines Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.6.2007, Az. 1 BvR 681/07, Kammerbeschluss vom 6.5.09, Az. BvR 439/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10
    Dabei mag offen bleiben, ob im Rahmen dieser Prüfung auch auf subjektive Kriterien (wie etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Ungewandtheit in rechtlichen Dingen) abzustellen ist (so BGH FamRZ 2009, 857 zum alten FGG , jetzt z.B. OLG Celle FamRB 2010, 44).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10
    Dabei mag offen bleiben, ob im Rahmen dieser Prüfung auch auf subjektive Kriterien (wie etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Ungewandtheit in rechtlichen Dingen) abzustellen ist (so BGH FamRZ 2009, 857 zum alten FGG , jetzt z.B. OLG Celle FamRB 2010, 44).
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